Radlader

Ausbildung und Prüfung zum Führen von Radladern

Jeder, der gewerblich Radlader führen will, muss gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 (bisher VBG 40) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.

Jeder Kurs dauert 1 Tag und geht jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Kurse finden regelmäßig statt und können weiter unten gebucht werden.

Theorie

Im Theorieunterricht werden folgende Kenntnisbereiche vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Anforderungen an den Maschinenführer
  • Gefahrenbereich von Radladern
  • Standsicherheit
  • Einweiser
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Sondereinsätze
  • Wartung und Pflege
  • Funktions- und Sicherheitsprüfung
Im Anschluss erfolgt eine theoretische Prüfung.

Praxis

In der Praxis legen wir sehr viel Wert auf:

  • die Einhaltung der in der Theorie vermittelten Vorschriften
  • Auf und Abladen sowie sichern des Radladers auf einem Transportfahrzeug
  • Bedienung unterschiedlicher Anbaugeräte wie Schaufel oder Palettengabel
  • Übungen im Umgang mit verschiedenen Anbaugeräten
Ihre praktischen Fertigkeiten dürfen Sie am Ende bei der praktische Prüfung unter Beweis stellen. Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihre Berechtigung zum Führen von Radladern.

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