Das Verkehrspunktesystem  in Flensburg beim KBA:  

Infos unter www.KBA.de

Das Aufbauseminar und die Verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau.

Jeder Kraftfahrer kann Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen lassen. Für Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei 1 - 8 Punkt(en), kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
  • Bei 9 - 13 Punkten kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
  • Die beiden vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahranfänger während der Probezeit, bei denen aufgrund zweier weniger schwerwiegender Verstöße (B-Verstöße) oder einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wurde. In einem solchen Aufbauseminar für Fahranfänger können keine Punkte getilgt werden. Außerdem kann nach Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger erst frühestens nach 5 Jahren freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer zum Punkteabbau gemacht werden.
  • Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber so früh als möglich informieren und verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hinweisen.
  • Bei 14 - 17 Punkten erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafür keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
  • Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.

Außerdem werden die Punkte gelöscht,

  • wenn dem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis wegen Erreichung von 18 Punkten oder mehr entzogen wurde,
  • wenn ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzieht, weil der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist,
  • wenn von einem Gericht eine Sperre verhängt worden ist, innerhalb der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf.

Die rechtzeitige und freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer oder einer verkehrsspychologischen Beratung lohnt sich also doppelt.

Das Aufbauseminar bzw. Punkteabbauseminar (ASP):

Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf 379 €, Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.

Ein Aufbauseminar dauert 9 h, die normalerweise in 4 Sitzungen zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Wenn die Verwaltungsbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnet, muss die Teilnahmebescheinigung innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel 8 - 12 Wochen) bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden, sonst entzieht die Verwaltungsbehörde den Führerschein. Das Seminar ist alle 5 Jahre möglich.

Das nächste ASP Seminar beginnt am Fr.  den 16.03.12 um 17.00 Uhr und wird in Oppenweiler Bahnhofstr.16 abgehalten. Bitte noch rechtzeitig anmelden. Sitzung 2 findet am Fr. 23.03.12 - 17 Uhr, Sitzung 3 am Fr. 30.03.12 - 17 Uhr, Sitzung 4 am Do. 05.04.12 - 19.30 Uhr statt. Kursleiter ist Steffen Schmidt // Derzeit sind es  7 TN und wir haben noch 5 Plätze frei. Das Seminar beginnt wenn wir 6 TN sind. - Die Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht. Zwischen der 1 ten und 2 ten Sitzung ist eine Fahrprobe bzw. Testfahrt vorgeschrieben.

Die Verkehrsspychologische Beratung (VPB)

Wenn ein Kraftfahrer bereits 14-17 Punkte hat, kann er durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nchmals 2 Punkte abbauen. Dieser Punkteabbau ist einmal in 5 Jahren möglich. Die Beratung erfolgt in einem individuellen Gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Psychologen. Die verkehrspsychologische Beratung soll dem Kraftfahrer helfen die eigenen Probleme im Straßenverkehr zu erkennen. Im Gespräch mit dem Psychologen sollen die Ursachen dieser Probleme herausgearbeitet und Wege zur ihrer Lösung aufgezeigt werden. Die verkehrspsychologische Beratung kostet ca. 600,00 € und dauert etwa 4 h. Die Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen führt ein Register der amtlich anerkannten Beraterinnen und Berater nach § 71 FeV.

 

 

 

Nachschulung bei Führerschein auf Probe (Aufbauseminar für Fahranfänger) ASF

1. Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß. Die Kosten belaufen sich auf 359 €

Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet. Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen.

Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 h, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung.

Für die Teilnahme an einem Aufbauseminar setzt die Behörde eine Frist fest, die in der Regel 8  - 12 Wochen beträgt. Wird der Behörde innerhalb dieser Frist keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist. Wenn bei Ihnen ein Aufbauseminar angeordnet wurde, sollten Sie sich möglichst sofort nach der Anordnung um einen Platz bemühen, da das Aufbauseminar ca. zwei Wochen dauert und auch nicht immer sofort in ihrer Nähe ein Aufbauseminar angeboten wird.

2. Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden ihm 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen.

3. Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung nach Punkt 2 erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten aus Punkt 2 bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des alten Führerscheins erteilt werden.

Als A-Verstöße gelten:

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (Pkw,Motorrad)
  • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • zu dichtes Auffahren (zu geringer Sicherheitsabstand)
  • unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren (z.B. "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße)
  • Mißachtung von Rotlicht, Stop-Schild oder von Haltzeichen von Polizeibeamten
  • Fahren unter Alkohol- oder unter Drogeneinfluß
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren mit unversicherten oder nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. ohne Betriebserlaubnis)
  • Überholen im Überholverbot
  • unerlaubtes Abbiegen
  • falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
  • unterlassene Hilfeleistung
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • unerlaubte Fahrgastbeförderung
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot

B-Verstöße sind :

  • unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch
  • ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Behinderung von Beamten
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung

Denken Sie auch an diese Auflistung, wenn Sie beispielsweise einen kleinen Unfall mit Blechschaden haben, an dem Sie eindeutig schuld sind. Versuchen Sie dann in jedem Fall den Unfallgegner zu überreden, nicht die Polizei zu benachrichtigen. Machen Sie statt dessen mit einem billigen Fotoapparat, den Sie immer im Handschuhfach haben, ein paar Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden. Wenn Ihre Fahrzeuge noch fahrbereit sind, dann entfernen Sie diese so schnell wie möglich aus Gefahrenbereichen, sorgen Sie dafür, daß der Verkehr nicht behindert wird und schreiben Sie den Unfallbericht selbst. Polizeibeamte sind meistens nicht sonderlich darüber erbaut, solche Bagatellen aufnehmen zu müssen und Sie haben ruckzuck einen A- oder B-Verstoß am Hals und gehen zum Aufbauseminar. Im Zeitalter des Handys auch noch ein Hinweis an Unfallzeugen und später Hinzukommende: Es ist immer besser sich zuerst zu erkundigen, was denn genau passiert ist und dann die Polizei anzurufen als umgekehrt.

Das nächste ASF Seminar beginnt am Do.  den 15.03.12 um 17.30 Uhr und wird in Oppenweiler Bahnhofstr.16 abgehalten. Bitte noch rechtzeitig anmelden. Sitzung 2 findet am Do.. 22.03.12 - 17.30 Uhr, Sitzung 3 am Do. 29.03.12 - 17.30 Uhr, Sitzung 4 am Do.. 05.04.12 - 17 Uhr statt. Kursleiter ist Steffen Schmidt // Derzeit sind es  7 TN und wir haben noch 5 Plätze frei. Das Seminar beginnt wenn wir 6 TN sind. - Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht. Zwischen der 1 ten und 2 ten Sitzung ist eine Fahrprobe bzw. Testfahrt vorgeschrieben.