Klassenübersicht

Klasse 

Fahrzeuge 

Mindest-
alter

Voraussetzung  für diese Klasse

Bemerkungen

A

 

beschr.

 

 

 

A
un-
beschr.

 

 

Alle Krafträder, in den
ersten 2 Jahren
beschränkt auf max. 25
kW (34 PS) und einem
leistungsbezogenem Leer-
gewicht von 6,25 kg pro kW
unbeschränkte Krafträder
über 60 PS - und über 200 kg 

18

-

Direkteinstieg in unbegrentzteKlasse ab sofort  möglich.Mindestalter 25 Jahre

A 1

 

Leichtkrafträder bis 125
ccm, max. 11 kW
(15 PS)

16

-

Bis 18 Jahre max 80 km/h

 

B

 

 

 

 

1.Kraftwagen bis 3,5 t
zul.Gesamtmasse;
Anhänger bis 750 zG;
max.8 Sitzplätze 
außer Führersitz
2.auch Anhänger
750 zG bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max der
Leermasse des ziehenden
Fahrzeuges, jedoch zG der
Kombination höchstens 3500 kg

18

-

-

BE

Kombination der Fahrzeuge der
Klasse B und einem Anhänger
>750 kg

18

Klasse B 

Bei LKW und best.GeländefahrzeugenAnhängelast 1.5 fache der zG des ziehenden Fzg.Nurprakt.Prüfung und Ausbildung

C

Kraftwagen mehr als 3,5 t zG; Anhänger 
< 750 kg zG 

18

Klasse B

Einsatz in der gewerbl. Güterbeförderung nicht  zulässig (EWG 3820//85Art. 5)

CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

18

Klasse C

Kein Gewichtslimit in Hinsicht auf Fahrerlaubnischrecht 

C1

Kraftwagen < 3,5 t zG,
aber < 7,5 t zG,
Anhänger max.750 kg zG

18

Klasse B

-

C1E

Kombination aus Fz C1
und Anhänger >750 kg;
Kombination max. 12.000 kg zG,
zG des Anhängers max.
Leermasse des 
Zugfahrzeuges

18

Klasse C1

D

Omnibusse mit mehr
als 16 Sitzplätze außer
Führersitz, Anhänger
max. 750 kg zG

21

Klasse B

-

DE

Kombination aus Fz. D
und Anhänger >750 kg zG

21

Klasse D

Kein 
Gewichtslimit

D1

Omnibusse mit max. 16
Sitzplätze außer
Führersitz, Anhänger
max. 750 kg zG

21

Klasse B

-

D1E

Kombination aus Fz D1 und Anhänger <750 kg zG; Kombination max 12.000 kg zG, zG des Anhängers max Leermasse Zugfahrzeug

21

Klasse B

-

M

 

Kleinkrafträder mit
max. 50 ccm. und max. 45km/h
Höchstgeschwindigkeit

16

-

Kein Automatikeintrag

L

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max. 32. km/h

16

-

Nur theoretischeAusbildung und Prüfung

S

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

mit Motoren-/Antriebsarten:
Fremdzündungsmotor
(z.B. Benziner)
Hubraum max. 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren
(z.B. Diesel)
max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotor
max. 4 kW Nenndauerleistung

16

-

 

T0

Land - oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit max 60.km/h

16

-

1. Theo. + prakt Ausbildung und Prüfung
2. Unter 18 Jahre max 40 km/h zulässig .

 

Die Probezeit beträgt, wie bisher, bei Ersterwerb 2 Jahre. Sollte es innerhalb der Probezeit zu einer Auffälligkeit kommen erhöht sich die Probezeit auf 4 Jahre. Die Probezeit gilt nur im Falle der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.