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Weiterbildungen
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Die Checkliste für den FührerscheinEndlich nicht mehr auf den Fahrservice der Eltern angewiesen – der bestandene Führerschein bedeutet für die meisten Jugendlichen eine völlig neue Freiheit. Doch bis das „Taxiunternehmen Mama“ der Vergangenheit angehört, ist es ein weiter Weg. Viel Formales muss erledigt werden. Die folgende Checkliste soll dabei helfen:
Erste-Hilfe-Kurs / Sofortmassnahmen am UnfallortKeiner will, dass der Ernstfall eintritt. Trotzdem muss er geprobt werden: Was ist zu tun, wenn ich als erster an eine Unfallstelle komme oder gar selbst in einen Unfall mit Verletzten verwickelt bin? Wer einen Führerschein erwerben möchte, der muss vorher einen Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen oder eine Ausbildung in erster Hilfe absolvieren. Von der stabilen Seitenlage bis hin zur Mund-zu-Mundbeatmung steht alles auf dem Kursplan. Wann und wo die Kurse stattfinden, wissen wir in der Fahrschule. Ab Sommer 2010 bieten wir in unserer Fahrschule eigene Kurse an. Mark Schmidt hat die Ausbildung zum Ausbilder bereits ansolviert und bestanden. SehtestNur wer – im wahrsten Sinne des Wortes - den absoluten Durchblick hat, der bekommt auch den Führerschein. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder vom Augenarzt vorgelegt werden. Wichtig: Sie darf nicht älter als 2 Jahre sein. Amtlicher AntragSind Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs geschafft? Dann kann es zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort muss ein "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" gestellt werden. Und zwar zusammen mit zwei Lichtbildern im Halbprofil sowie Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung. Theoretische PrüfungSind die bürokratischen Hürden erst einmal überwunden, geht es trotzdem noch nicht ans Steuer. Denn vorher heißt es erst einmal Pauken – für die theoretische Führerscheinprüfung. Die darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters und erst nach Absolvieren der vorgeschriebenen Anzahl an Theoriestunden für die jeweilige Klasse abgelegt werden. Praktische PrüfungNach der bestandenen theoretischen Prüfung und den erforderlichen Übungsstunden steht der praktischen Prüfung nichts mehr im Wege. Die darf allerdings frühestens ein Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters abgelegt werden. Dieser offizielle Praxistest mit dem Prüfer im Nacken ist für alle Führerscheinklassen, bis auf Klasse L, vorgeschrieben. Die Fahrprüfung kann nach 14 Tagen wiederholt werden. Voraussetzung ist aber eine weitere Verbesserung deines Fahrkönnens durch uns. |
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