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Termine & Kurse

Skiausfahrten

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Neuigkeiten aus der Fahrschule

Abfahrtkontrolle

Ihr wollte mehr Informationen?

Unsere Abfahrtskontrolle findet ihr hier

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Erweiterte Öffnungszeiten

Wir machen wieder öfters Theorieunterricht für Euch!

Allmersbach und Oppenweiler haben ab dem 6. Februar immer Dienstag und Mittwoch für Euch geöffnet.

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Neu im Team

Benjamin Häusser

Herzlich willkommen im Team der Fahrschule Schmidt.

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Unsere Angebote

Sie sind auf der Suche nach einer Aus- oder Weiterbildung? Wir bieten ihne Zertifizierte Kurse, Unterweisungen, Ausbildungen incl. Prüfungen im Bereich Stapler, Bagger, Kran, Radlader Hubbühne sowie Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildungen.

BKF-Weiterbildung

Sie sind in Besitz eines Lkw-Führerscheins oder eines Bus-Führerscheins und möchten damit gewerblich unterwegs sein? Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sieht regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in drei Kenntnisbereichen vor.

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Beschleunigte Grundqualifikation

Jeder Berufskraftfahrer, der Fahrzeuge im Gewerblichen Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) über 3,5 Tonnen ZGM, wenn auch nur Aushilfsweise, fahren will (oder muss) benötigt hierfür eine dementsprechende Qualifikation.

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Radlader

Jeder, der gewerblich Radlader führen will, muss gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 (bisher VBG 40) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.

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Gabelstapler

Jeder, der gewerblich einen Gabelstapler führen will, muss gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27 §7 I) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.

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Bagger

Jeder, der gewerblich Baumaschinen (Radlader, Bagger, ...) führen will, muss gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 (bisher VBG 40) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.

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Kran

Jeder, der gewerblich einen Kran benutzen will, muss gemäß DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) sowie DGUV Grundsatz 309-003 (ehemals BGG 921) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.

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Hubbühne

Jeder, der gewerblich eine Hub- bzw Arbeitsbühne benutzen will, muss gemäß DGUV Information 208-019 sowie DGUV Grundsatz 308-008 ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.

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